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Abklärung, Training, Umschulung

Um die Ausbildungen von Menschen mit einer Behinderung korrekt und kompetent aufzugleisen, ist die zuwebe im Auftrag der IV zuständig für:

Schnupperlehre
Die Schnupperlehre dauert max. 3 Wochen und dient zur Berufsfindung.

Abklärung
Eine dreimonatige Berufliche Abklärung dient der beruflichen Standortbestimmung oder der Berufsfindung. Neigung und Eignungen werden erfasst, Einsetzbarkeit und Leistungsfähigkeit beurteilt. Die Abklärungsziele und -inhalte werden in Absprache mit der IV formuliert. Das Ergebnis dient als Entscheidungsgrundlage für weitere berufliche Massnahmen.

Arbeitstraining
Das Arbeitstraining unterstützt den Wiedereinstieg in das Erwerbsleben.

Umschulung
Die Umschulung richtet sich vorwiegend an Menschen, die bereits im Berufsleben gestanden haben und ihre bisherige Berufstätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können. Inhalt und Dauer der Umschulung werden individuell festgelegt. Sie kann sechs Monate bis höchstens zwei Jahre dauern.

Die zuwebe bietet in folgenden Arbeitsbereichen berufliche Massnahmen an:

Kontaktieren Sie uns per E-Mail oder Telefon 041 768 39 00.

 

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