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Neuer Abklärungsprozess im Kanton Zug

Der Kanton Zug hat ab dem 1. April 2026 einen neuen Abklärungsprozess für Menschen mit Beeinträchtigung eingeführt. Für Klientinnen und Klienten im Wohn- und Arbeitsbereich der Stiftung zuwebe bedeutet dies: Ihre jeweilige Bezugsperson steht ihnen während des gesamten Prozesses organisatorisch zur Seite.

Der Kanton Zug hat ab dem 1. April 2026 einen neuen Abklärungsprozess für Menschen mit Beeinträchtigung eingeführt.

Was ändert sich?
Mit dem neuen Verfahren werden Neueintritte und Abklärungen bestehender Klientinnen und Klienten im Kanton Zug künftig über einen einheitlichen, geregelten Prozess abgewickelt. Alle Gespräche werden dabei von der externen Fachstelle Bedarfsabklärung (FABEA) geführt.

Übergangsphase in der Stiftung zuwebe bis Ende 2028
Die Stiftung zuwebe geht diesen Prozess strukturiert und vorausschauend an: Die ersten 100 Abklärungsgespräche für bestehende Klientinnen und Klienten sind bis Ende 2026 geplant. Alle weiteren Gespräche werden bis Ende 2028 aufgegleist sein, damit alle Klientinnen und Klienten vollständig erfasst sind.

Welche Klienten sind betroffen?
Bei allen Personen, bei welchen eine neue KÜG (Kostenübernahme-Garantie vom Kanton Zug) ansteht, wird vorgängig die ZUP-Abklärung stattfinden. Es braucht auch eine Abklärung bei einem Wechsel in ein anderes internes Angebot (z.B. Wechsel in den Wohnbereich, wenn bislang erst in der Stiftung zuwebe gearbeitet wurde).

Unterstützung durch Bezugspersonen
Bestehende Klientinnen und Klienten werden durch ihre zuständige Bezugsperson aktiv durch den Abklärungsprozess begleitet – von der Vorbereitung der notwendigen Unterlagen bis zur Koordination der nächsten Schritte.

Prozess innerhalb der Stiftung zuwebe

Die Gespräche werden vor Ort im Rahmen des regulären Arbeitsalltages der Klientinnen und Klienten durchgeführt. In diesem Fall wird eine Begleitperson der zuwebe die Klientin oder den Klienten am Gespräch unterstützen. Vorgängig zum Gespräch wird der Fragebogen ZUP (Zentralschweizer Unterstützungsplan) von den Klienten selbständig ausgefüllt und von den Fachpersonen der Stiftung zuwebe vertraulich der Fachstelle Bedarfsabklärung FABEA zur Verfügung gestellt. Der Fragebogen enthält auch einen Teil der ergänzenden Einschätzung, welche direkt vom Wohn- und Arbeitsumfeld stammt.

Nach dem Gespräch wird der Fragebogen im Klientendokumentations-System der Stiftung zuwebe abgelegt und gilt als Grundlage für zukünftige Abklärungen.

Angehörige und rechtliche Vertretungen können auf Wunsch der Klienten am Gespräch teilnehmen. Falls der ursprünglich geplante Termin nicht möglich ist, ist direkt mit der Fachstelle Bedarfsabklärung einen neuen zu vereinbaren.

Gespräche zu Hause: Bei Wechsel von IV zur Leistungsvereinbarung oder allen ambulanten Dienstleistungen (zuwebe bei dir) 
Bei einem Wechsel von einer IV-Massnahme zu einer kantonal finanzierten Leistung finden die Gespräche in der Regel im privaten Umfeld der Klienten statt. Die Termine werden individuell mit der Fachstelle Bedarfsabklärung (FABE) vereinbart. Bei Fragen zum Ablauf können Sie sich an Ihre Bezugsperson oder Job Coach wenden.

Fragen?
Bei Fragen zum neuen Abklärungsprozess stehen zwei Anlaufstellen zur Verfügung:

Kontaktperson