Neuer Abklärungsprozess im Kanton Zug
Der Kanton Zug hat ab dem 1. April 2026 einen neuen Abklärungsprozess für Menschen mit Beeinträchtigung eingeführt. Für Klientinnen und Klienten im Wohn- und Arbeitsbereich der Stiftung zuwebe bedeutet dies: Ihre jeweilige Bezugsperson steht ihnen während des gesamten Prozesses organisatorisch zur Seite.
Der Kanton Zug hat ab dem 1. April 2026 einen neuen Abklärungsprozess für Menschen mit Beeinträchtigung eingeführt.
Was ändert sich?
Mit dem neuen Verfahren werden Neueintritte und Abklärungen bestehender
Klientinnen und Klienten im Kanton Zug künftig über einen einheitlichen,
geregelten Prozess abgewickelt. Alle Gespräche werden dabei von der externen Fachstelle
Bedarfsabklärung (FABEA)externer Link geführt.
Übergangsphase in der Stiftung zuwebe bis Ende 2028
Die Stiftung zuwebe geht diesen Prozess strukturiert und vorausschauend an:
Die ersten 100 Abklärungsgespräche für bestehende Klientinnen und Klienten sind
bis Ende 2026 geplant. Alle weiteren Gespräche werden bis Ende 2028 aufgegleist
sein, damit alle Klientinnen und Klienten vollständig erfasst sind.
Welche Klienten sind betroffen?
Bei allen Personen, bei welchen eine neue KÜG (Kostenübernahme-Garantie vom
Kanton Zug) ansteht, wird vorgängig die ZUP-Abklärung stattfinden. Es
braucht auch eine Abklärung bei einem Wechsel in ein anderes internes Angebot
(z.B. Wechsel in den Wohnbereich, wenn bislang erst in der Stiftung zuwebe
gearbeitet wurde).
Unterstützung durch Bezugspersonen
Bestehende Klientinnen und Klienten werden durch ihre zuständige
Bezugsperson aktiv durch den Abklärungsprozess begleitet – von der Vorbereitung
der notwendigen Unterlagen bis zur Koordination der nächsten Schritte.
Prozess innerhalb der Stiftung zuwebe
Nach dem Gespräch wird der Fragebogen im Klientendokumentations-System der Stiftung zuwebe abgelegt und gilt als Grundlage für zukünftige Abklärungen.
Angehörige und rechtliche Vertretungen können auf Wunsch der Klienten am Gespräch teilnehmen. Falls der ursprünglich geplante Termin nicht möglich ist, ist direkt mit der Fachstelle Bedarfsabklärung einen neuen zu vereinbaren.
Gespräche zu Hause: Bei Wechsel von IV zur
Leistungsvereinbarung oder allen ambulanten Dienstleistungen (zuwebe bei
dir)
Bei einem Wechsel von einer IV-Massnahme zu einer kantonal finanzierten
Leistung finden die Gespräche in der Regel im privaten Umfeld der Klienten
statt. Die Termine werden individuell mit der Fachstelle Bedarfsabklärung
(FABE) vereinbart. Bei Fragen zum Ablauf können Sie sich an Ihre Bezugsperson
oder Job Coach wenden.
Fragen?
Bei Fragen zum neuen Abklärungsprozess stehen zwei Anlaufstellen zur Verfügung:
- Extern Beratung: Fachstelle Bedarfsabklärung (FABEA)
- Beratung: Pro Infirmis Kantonale Geschäftsstelle Uri, Schwyz, Zugexterner Link
- Kontaktperson der Stiftung zuwebe: Regula Bruggmann
Kontaktperson
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Regula Bruggmann
Bereichsleiterin Bildung
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041 781 63 25
regula.bruggmann@zuwebe.ch


