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Vernehmlassung LBBG: Gesetz über Leistungen für Menschen mit Behinderung und Betreuungsbedarf

Der Regierungsrat hat am 21. September 2021 den Entwurf der Totalrevision des Gesetzes über soziale Einrichtungen verabschiedet. Das aktualisierte Gesetz orientiert sich stärker am individuellen Bedarf von Menschen mit Behinderung und Betreuungsbedarf. Das Gesetz erhält auch einen neuen Namen: Gesetz über Leistungen für Menschen mit Behinderung und Betreuungsbedarf (LBBG).

Als Institution wurden wir eingeladen, eine Stellungnahme zur Vernehmlassung abzugeben. Nach Diskussion und Absprache mit dem Stiftungsrat haben wir am 21.01.2022 den Antwortbogen eingereicht. 

Hier geht's zum ausgefüllten Antwortbogen

 

 

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